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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wie der beispielhaften Aufzählung im Gesetz ("Superädifikat, Baurechtsobjekt, Keller, Kanalstrang") zweifelsfrei zu entnehmen ist, bezieht sich die "Nachbarparteistellung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Z. 4 NÖ BauO 1996 nur auf die (Mit-) Eigentümer jener oberund/oder unterirdischen Bauwerke auf den Liegenschaften gemäß § 6 Abs. 1 Z. 2 und 3 NÖ BauO 1996, die nicht auch (Mit-) Eigentümer der in den Z. 2 und Z. 3 des Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Grundstücke sind. Dies ergibt sich auch aus den Erläuternden Bemerkungen (Motivenbericht) zu § 6 NÖ BauO 1996, in welchen ausgeführt wird, dass "die Eigentümer von 'Superädifikaten' (Bauwerken auf Fremdgrund), Gebäuden auf 'Baurechtsgründen' sowie baulichen Anlagen unter Fremdgrund" Parteistellung als Nachbarn haben.Wie der beispielhaften Aufzählung im Gesetz ("Superädifikat, Baurechtsobjekt, Keller, Kanalstrang") zweifelsfrei zu entnehmen ist, bezieht sich die "Nachbarparteistellung" im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, NÖ BauO 1996 nur auf die (Mit-) Eigentümer jener oberund/oder unterirdischen Bauwerke auf den Liegenschaften gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 NÖ BauO 1996, die nicht auch (Mit-) Eigentümer der in den Ziffer 2 und Ziffer 3, des Absatz eins, dieses Paragraphen genannten Grundstücke sind. Dies ergibt sich auch aus den Erläuternden Bemerkungen (Motivenbericht) zu Paragraph 6, NÖ BauO 1996, in welchen ausgeführt wird, dass "die Eigentümer von 'Superädifikaten' (Bauwerken auf Fremdgrund), Gebäuden auf 'Baurechtsgründen' sowie baulichen Anlagen unter Fremdgrund" Parteistellung als Nachbarn haben.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009050158.X04Im RIS seit
20.10.2010Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010