Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn die Partei eines Abgabenverfahrens den Steuerberater etwa für "alle Verfahren vor der Abgabenbehörde des Bundes" bevollmächtigt hätte, so wäre diese Vollmacht nur in dem Verfahren, in dem auf sie hingewiesen wurde, zu beachten gewesen (vgl. Ritz, BAO3, Tz 19 zu § 9 ZustellG).Selbst wenn die Partei eines Abgabenverfahrens den Steuerberater etwa für "alle Verfahren vor der Abgabenbehörde des Bundes" bevollmächtigt hätte, so wäre diese Vollmacht nur in dem Verfahren, in dem auf sie hingewiesen wurde, zu beachten gewesen vergleiche Ritz, BAO3, Tz 19 zu Paragraph 9, ZustellG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010160131.X01Im RIS seit
17.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011