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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Für die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist das Vorliegen einer Bestellungsurkunde nicht erforderlich. Das schließt aber nicht aus, dass die Behörde im Rahmen der (freien) Beweiswürdigung Zweifel an der Echtheit und/oder Richtigkeit eines urkundlichen Nachweises der Bestellung hegt. Die Behörde hätte allerdings nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen sie die vorgelegte Urkunde (oder ein anderes Beweismittel) nicht als geeignet ansieht, die - auch formlos mögliche - Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten durch die zur Vertretung einer GmbH nach außen Berufenen vor dem Deliktszeitpunkt unter Beweis zu stellen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010030047.X02Im RIS seit
29.10.2010Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011