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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Erhebt eine Partei in einem Verfahren betreffend Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung eine Forderung, mit der ihr Grundeigentum vor nachteiligen Einwirkungen durch Überschwemmungen geschützt werden soll, stellt dieses Vorbringen grundsätzlich eine Einwendung dar.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070171.X03Im RIS seit
26.10.2010Zuletzt aktualisiert am
30.08.2011