RS Vwgh 2010/10/8 2007/04/0134

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Veröffentlicht am 08.10.2010
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Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7;
LVergRG Wr 2003 §3;
LVergRG Wr 2003 §5 Abs1;
  1. AVG § 7 heute
  2. AVG § 7 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018
  3. AVG § 7 gültig von 01.01.2008 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  4. AVG § 7 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 30. April 2008, 2007/04/0060, zum Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 1 Wr LVergRG 2003 darauf abgestellt, ob das betreffende Mitglied der belangten Behörde im Sinne dieser Bestimmung einer Dienststelle angehört, welche die im Nachprüfungsverfahren betroffene Ausschreibung durchgeführt hat. (Solches liegt im Beschwerdefall nicht vor, die Ausschreibung wurde von der Stadt Wien durchgeführt, das betreffende Mitglied der belangten Behörde gehört der Wirtschaftskammer Wien an.)Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 30. April 2008, 2007/04/0060, zum Ausschlussgrund nach Paragraph 5, Absatz eins, Wr LVergRG 2003 darauf abgestellt, ob das betreffende Mitglied der belangten Behörde im Sinne dieser Bestimmung einer Dienststelle angehört, welche die im Nachprüfungsverfahren betroffene Ausschreibung durchgeführt hat. (Solches liegt im Beschwerdefall nicht vor, die Ausschreibung wurde von der Stadt Wien durchgeführt, das betreffende Mitglied der belangten Behörde gehört der Wirtschaftskammer Wien an.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007040134.X01

Im RIS seit

08.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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