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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/05/0239 E 19. Jänner 2010 RS 3Stammrechtssatz
Der bautechnische Sachverständige, dessen Berechnungen von der belangten Behörde für ihre Beurteilung herangezogen wurden, hat den Baubewilligungsbescheid der Baubehörde erster Instanz approbiert. Der angesprochene Organwalter hat damit iSd § 7 Abs. 1 Z. 4 AVG "an der Erlassung des (vor der belangten Berufungsbehörde) angefochtenen Bescheides mitgewirkt" und hätte sich daher der Ausübung seines Amtes als Amtssachverständiger während des Berufungsverfahrens zu enthalten gehabt (vgl. Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 2009, 86, unter Hinweis auf Hengstschläger/Leeb, AVG Rz 13 zu § 7 (2004), sowie die dort zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes).Der bautechnische Sachverständige, dessen Berechnungen von der belangten Behörde für ihre Beurteilung herangezogen wurden, hat den Baubewilligungsbescheid der Baubehörde erster Instanz approbiert. Der angesprochene Organwalter hat damit iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG "an der Erlassung des (vor der belangten Berufungsbehörde) angefochtenen Bescheides mitgewirkt" und hätte sich daher der Ausübung seines Amtes als Amtssachverständiger während des Berufungsverfahrens zu enthalten gehabt vergleiche Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 2009, 86, unter Hinweis auf Hengstschläger/Leeb, AVG Rz 13 zu Paragraph 7, (2004), sowie die dort zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009050233.X01Im RIS seit
05.11.2010Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010