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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage, ob ein Vorhaben angesichts der damit verbundenen, zu erwartenden Immissionen genehmigungsfähig ist, ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde und nicht vom Sachverständigen zu beurteilen ist (die Frage hingegen, welche Immissionen zu erwarten sind, ist eine Tatsachenfrage, die erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen zu klären ist).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Baubewilligung BauRallg6 Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060155.X04Im RIS seit
19.11.2010Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010