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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Befindet sich die Zufahrt auf dem zu bebauenden Areal, ist sie Teil des Bauvorhabens. Dem Nachbarn kommt ein Mitspracherecht zu den durch den Fahrzeugverkehr auf diesem Weggrundstück hervorgerufenen Immissionen zu (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/06/0094, und E vom 28. Februar 2006, 2005/06/0147).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060155.X03Im RIS seit
19.11.2010Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010