RS Vwgh 2010/10/13 2010/06/0155

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Veröffentlicht am 13.10.2010
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z1;
BauG Stmk 1995 §71;
BauRallg;

Rechtssatz

Befindet sich die Zufahrt auf dem zu bebauenden Areal, ist sie Teil des Bauvorhabens. Dem Nachbarn kommt ein Mitspracherecht zu den durch den Fahrzeugverkehr auf diesem Weggrundstück hervorgerufenen Immissionen zu (Hinweis E vom 17. Dezember 2009, 2009/06/0094, und E vom 28. Februar 2006, 2005/06/0147).

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2010060155.X03

Im RIS seit

19.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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