Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Das Kriterium dafür, ob eine Behandlung des Untergebrachten in oder außerhalb der JA zu erfolgen hat, ist die "sachgemäße Behandlung" (§ 71 Abs. 2 StVG). Zu dieser Frage ist ein Gutachten eines Arztes einzuholen. Aus § 71 Abs. 2 StVG ergibt sich jedenfalls die Beschwerdelegitimation (hier des Untergebrachten) nach § 120 Abs. 1, erster Satz StVG.Das Kriterium dafür, ob eine Behandlung des Untergebrachten in oder außerhalb der JA zu erfolgen hat, ist die "sachgemäße Behandlung" (Paragraph 71, Absatz 2, StVG). Zu dieser Frage ist ein Gutachten eines Arztes einzuholen. Aus Paragraph 71, Absatz 2, StVG ergibt sich jedenfalls die Beschwerdelegitimation (hier des Untergebrachten) nach Paragraph 120, Absatz eins,, erster Satz StVG.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060128.X03Im RIS seit
22.11.2010Zuletzt aktualisiert am
01.02.2011