Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei (Marktgemeinde) die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage erteilt. Mit seinem Vorbringen, dass es durch die mit der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage der mitbeteiligten Gemeinde verbundenen Pumpvorgänge zu einem Austrocknen seines Biotops kommen könnte, vermochte der Bf im Hinblick auf das gewichtige öffentliche Interesse an einer ausreichenden Versorgung von Menschen mit Trinkwasser den vom Gesetz geforderten "unverhältnismäßigen Nachteil", der mit der Ausübung der der mitbeteiligten Gemeinde eingeräumten Berechtigung verbunden wäre, nicht darzutun (vgl. B 27. Juni 1991, AW 91/07/0015).Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei (Marktgemeinde) die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage erteilt. Mit seinem Vorbringen, dass es durch die mit der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage der mitbeteiligten Gemeinde verbundenen Pumpvorgänge zu einem Austrocknen seines Biotops kommen könnte, vermochte der Bf im Hinblick auf das gewichtige öffentliche Interesse an einer ausreichenden Versorgung von Menschen mit Trinkwasser den vom Gesetz geforderten "unverhältnismäßigen Nachteil", der mit der Ausübung der der mitbeteiligten Gemeinde eingeräumten Berechtigung verbunden wäre, nicht darzutun vergleiche B 27. Juni 1991, AW 91/07/0015).
Schlagworte
Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010070040.A01Im RIS seit
14.01.2011Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011