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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Nach der hg. Rechtsprechung kommt es betreffend die Beurteilung der Gesellschaftsteuerpflicht einer Leistung auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Bewirkens der Leistung an (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1994, Zlen. 94/16/0121, 0122).Nach der hg. Rechtsprechung kommt es betreffend die Beurteilung der Gesellschaftsteuerpflicht einer Leistung auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Bewirkens der Leistung an vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1994, Zlen. 94/16/0121, 0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008160090.X03Im RIS seit
26.12.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015