RS Vwgh 2010/10/21 2008/10/0199

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Veröffentlicht am 21.10.2010
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z2;
ApG 1907 §14;
AVG §56;

Rechtssatz

Bei Erfüllung/Nichterfüllung der negativen Bedarfsvoraussetzung des § 10 Abs. 2 Z. 2 ApG 1907 kommt es auf die Lage der Betriebstätte(n) im Zeitpunkt der Bescheiderlassung an. Ob der Inhaber der Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Verlegung der Betriebstätte seiner Apotheke in Aussicht genommen oder bereits eine entsprechende Genehmigung beantragt hat, ist nicht entscheidend (vgl. E 29. April 2009, 2009/10/0067).Bei Erfüllung/Nichterfüllung der negativen Bedarfsvoraussetzung des Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 2, ApG 1907 kommt es auf die Lage der Betriebstätte(n) im Zeitpunkt der Bescheiderlassung an. Ob der Inhaber der Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Verlegung der Betriebstätte seiner Apotheke in Aussicht genommen oder bereits eine entsprechende Genehmigung beantragt hat, ist nicht entscheidend vergleiche E 29. April 2009, 2009/10/0067).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008100199.X01

Im RIS seit

22.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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