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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs3;Rechtssatz
Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, braucht die Abgabenbehörde im Grunde des § 183 Abs. 3 BAO nicht zu entsprechen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2007/13/0093).Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, braucht die Abgabenbehörde im Grunde des Paragraph 183, Absatz 3, BAO nicht zu entsprechen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2007/13/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150301.X03Im RIS seit
26.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.03.2011