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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GehG 1956 §24b;Rechtssatz
Die Abrechnung des Vermieters BIG gegenüber dem Mieter Bund hat alle im Kalenderjahr dem Vermieter gegenüber fällig gewordenen Kosten zu erfassen (Hinweis E vom 10. November 2010, 2009/12/0023 und 2009/12/0133); es kommt also auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter (und nicht auf dessen Zahlung) an (vgl. Würth in Rummel, Kommentar zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 2. BandDie Abrechnung des Vermieters BIG gegenüber dem Mieter Bund hat alle im Kalenderjahr dem Vermieter gegenüber fällig gewordenen Kosten zu erfassen (Hinweis E vom 10. November 2010, 2009/12/0023 und 2009/12/0133); es kommt also auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter (und nicht auf dessen Zahlung) an vergleiche Würth in Rummel, Kommentar zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Band
2. Teilband3, Rz 10c zu § 21 MRG).2. Teilband3, Rz 10c zu Paragraph 21, MRG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010120045.X01Im RIS seit
15.12.2010Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012