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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216Rechtssatz
Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl. die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu § 216, zitierte hg. Rechtsprechung sowie das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen vergleiche die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu Paragraph 216,, zitierte hg. Rechtsprechung sowie das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007130124.X02Im RIS seit
13.04.2021Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021