RS Vwgh 2010/11/17 2007/13/0124

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Veröffentlicht am 17.11.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl. die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu § 216, zitierte hg. Rechtsprechung sowie das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).Zweifel an der Richtigkeit der Höhe der geforderten Abgabenschuld sind nicht im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid zu behandeln, weil dieses Verfahren nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen vergleiche die bei Ritz, BAO3, Tz 4 zu Paragraph 216,, zitierte hg. Rechtsprechung sowie das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, 2006/14/0061, VwSlg 8298 F/2007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007130124.X02

Im RIS seit

13.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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