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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/15/0110 E 23. September 2010 RS 1Stammrechtssatz
Der Tatbestand der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO nimmt nicht auf das Vorliegen bzw. den Umfang eines Prüfungsauftrages Bezug.Der Tatbestand der Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 303, BAO nimmt nicht auf das Vorliegen bzw. den Umfang eines Prüfungsauftrages Bezug.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007130078.X03Im RIS seit
29.12.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011