RS Vwgh 2010/11/17 2007/13/0078

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Veröffentlicht am 17.11.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0026 E 19. März 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007130078.X02

Im RIS seit

29.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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