RS Vwgh 2010/11/17 2005/13/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2010
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293;
  1. BAO § 293 heute
  2. BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  3. BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987
  4. BAO § 293 gültig von 19.04.1980 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Kommt es zur Doppelerfassung von Abzugsposten, weil deren Erfassung durch eine Eingabe in die Datenverarbeitungsanlage verkannt wird, so fällt das mit dem Einsatz der Datenverarbeitungsanlage verbundene Risiko, das sich auf diese Weise verwirklicht, eindeutig in den Bereich der Gefahren, denen der in § 293 BAO normierte Berichtigungsfall entgegenwirken soll.Kommt es zur Doppelerfassung von Abzugsposten, weil deren Erfassung durch eine Eingabe in die Datenverarbeitungsanlage verkannt wird, so fällt das mit dem Einsatz der Datenverarbeitungsanlage verbundene Risiko, das sich auf diese Weise verwirklicht, eindeutig in den Bereich der Gefahren, denen der in Paragraph 293, BAO normierte Berichtigungsfall entgegenwirken soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2005130114.X02

Im RIS seit

14.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten