RS Vwgh 2010/11/17 2005/13/0114

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Veröffentlicht am 17.11.2010
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293;
  1. BAO § 293 heute
  2. BAO § 293 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  3. BAO § 293 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987
  4. BAO § 293 gültig von 19.04.1980 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Es ist festzuhalten, dass dem gesetzlichen Erfordernis der "Ausschließlichkeit" nach den Maßstäben des hg. Erkenntnisses vom 26. Mai 2004, 2002/14/0015, entsprochen ist, wenn der Einsatz der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage auf die im Erkenntnis vom 26. Mai 2004 dargestellte Art kausal war. Dass der Fehler auch bei Einsatz der Datenverarbeitungsanlage vermeidbar gewesen wäre, steht dem nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2005130114.X01

Im RIS seit

14.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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