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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293;Rechtssatz
Es ist festzuhalten, dass dem gesetzlichen Erfordernis der "Ausschließlichkeit" nach den Maßstäben des hg. Erkenntnisses vom 26. Mai 2004, 2002/14/0015, entsprochen ist, wenn der Einsatz der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage auf die im Erkenntnis vom 26. Mai 2004 dargestellte Art kausal war. Dass der Fehler auch bei Einsatz der Datenverarbeitungsanlage vermeidbar gewesen wäre, steht dem nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005130114.X01Im RIS seit
14.12.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015