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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/07/0155 E 30. Juni 1992 RS 3Stammrechtssatz
Die ursprünglich eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Arten der Realisierung der aufgetragenen Leistung wird dem Verpflichteten durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen; ein Einfluß auf die Durchführung der Ersatzvornahme steht dem Verpflichteten nicht zu (Hinweis E 20.3.1972, 1812/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010070119.X03Im RIS seit
28.12.2010Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011