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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
B-VG Art7;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit einer Ruhensbestimmung in einer Satzung einer Agrargemeinschaft hat der VwGH die Ansicht vertreten, dass sich eine solche Satzungsbestimmung lediglich auf die Möglichkeit der Ausübung der Nutzungsrechte bezieht, mit der Erlangung der Mitgliedschaft selbst aber nichts zu tun hat (Hinweis E 20. Jänner 2005, 2004/07/0006). Das Ruhen einer Mitgliedschaft setzt die Mitgliedschaft nämlich bereits voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070207.X01Im RIS seit
28.12.2010Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011