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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §35 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/10/0290 B 27. Februar 1984 RS 1 (hier: nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Wurde ein Vorverfahren nicht eingeleitet, so fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstattung einer Gegenschrift. Eine solche ist zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010110158.X02Im RIS seit
09.02.2011Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011