Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995 §19 Z2;Rechtssatz
Die Frage, ob auf einer Liegenschaft eine "betriebliche Tätigkeit" entfaltet wird (ob ein "Betrieb" im Sinne des § 23 Abs. 5 lit. b Stmk ROG 1974 oder eine betriebliche Nutzung, die dem Gebietscharakter nicht widerspricht, im Sinne der lit. a leg. cit. gegeben ist), ist in sinngemäßer Anwendung der Kriterien des § 1 Abs. 2 bis 4 GewO 1994 zu beurteilen; irrelevant ist hingegen, ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht.Die Frage, ob auf einer Liegenschaft eine "betriebliche Tätigkeit" entfaltet wird (ob ein "Betrieb" im Sinne des Paragraph 23, Absatz 5, Litera b, Stmk ROG 1974 oder eine betriebliche Nutzung, die dem Gebietscharakter nicht widerspricht, im Sinne der Litera a, leg. cit. gegeben ist), ist in sinngemäßer Anwendung der Kriterien des Paragraph eins, Absatz 2 bis 4 GewO 1994 zu beurteilen; irrelevant ist hingegen, ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010060201.X01Im RIS seit
26.12.2010Zuletzt aktualisiert am
01.02.2011