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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/06/0099Rechtssatz
Nach § 41 Abs. 6 Stmk BauG 1995 steht den Nachbarn ein Recht auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu, wenn die Bauarbeiten, die baulichen Anlagen oder sonstigen Maßnahmen im Sinne der Abs. 1, 3 und 4 ihre Rechte (§ 26 Abs. 1) verletzen. Es kommt dabei auf eine tatsächliche Verletzung von Nachbarrechten gemäß § 26 Abs. 1 Stmk BauG 1995 an (Hinweis E vom 25. September 2007, 2003/06/0185; das durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2003 neu geschaffene Nachbarrecht gemäß § 26 Abs. 4 leg. cit. ist in § 41 Abs. 6 Stmk BauG 1995 nicht berücksichtigt). Für eine zulässige Antragstellung genügt es, dass die behauptete Rechtsverletzung in einem in § 26 Abs. 1 Stmk BauG 1995 statuierten Nachbarrecht möglich ist (Hinweis E vom 25. September 2007, 2006/06/0309). Im Antrag sind die als verletzt erachteten Rechte gemäß § 26 Abs. 1 Stmk BauG 1995 darzulegen.Nach Paragraph 41, Absatz 6, Stmk BauG 1995 steht den Nachbarn ein Recht auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu, wenn die Bauarbeiten, die baulichen Anlagen oder sonstigen Maßnahmen im Sinne der Absatz eins, 3 und 4 ihre Rechte (Paragraph 26, Absatz eins,) verletzen. Es kommt dabei auf eine tatsächliche Verletzung von Nachbarrechten gemäß Paragraph 26, Absatz eins, Stmk BauG 1995 an (Hinweis E vom 25. September 2007, 2003/06/0185; das durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2003, neu geschaffene Nachbarrecht gemäß Paragraph 26, Absatz 4, leg. cit. ist in Paragraph 41, Absatz 6, Stmk BauG 1995 nicht berücksichtigt). Für eine zulässige Antragstellung genügt es, dass die behauptete Rechtsverletzung in einem in Paragraph 26, Absatz eins, Stmk BauG 1995 statuierten Nachbarrecht möglich ist (Hinweis E vom 25. September 2007, 2006/06/0309). Im Antrag sind die als verletzt erachteten Rechte gemäß Paragraph 26, Absatz eins, Stmk BauG 1995 darzulegen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009060098.X01Im RIS seit
20.12.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015