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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/16/0178 2010/16/0180 2010/16/0179Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/16/0227 B 17. Dezember 2009 RS 1Stammrechtssatz
Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist. Vom Beschwerdepunkt sind die Beschwerdegründe des § 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG sowie die Aufhebungstatbestände des § 42 Abs. 2 VwGG zu unterscheiden. Der Beschwerdepunkt darf weder mit den Beschwerdegründen (§ 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG) noch mit dem bestimmten Begehren (§ 28 Abs. 1 Z. 6 VwGG) verwechselt werden (vgl. Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 65 f); es gibt etwa kein Recht auf ein gesetzmäßiges oder ordnungsgemäßes Verfahren oder auf richtige und ordnungsgemäße Abgabenbemessung (vgl. die bei Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71, wiedergegebenen Beispiele aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist. Vom Beschwerdepunkt sind die Beschwerdegründe des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG sowie die Aufhebungstatbestände des Paragraph 42, Absatz 2, VwGG zu unterscheiden. Der Beschwerdepunkt darf weder mit den Beschwerdegründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG) noch mit dem bestimmten Begehren (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 6, VwGG) verwechselt werden vergleiche Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 65 f); es gibt etwa kein Recht auf ein gesetzmäßiges oder ordnungsgemäßes Verfahren oder auf richtige und ordnungsgemäße Abgabenbemessung vergleiche die bei Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71, wiedergegebenen Beispiele aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010160177.X01Im RIS seit
28.04.2011Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011