Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Bei einem monatlichen Einkommen von EUR 1.000,-- kann bei einer monatlichen Rate von EUR 500,-- von einer "bequemen" Ratenzahlung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. September 2003, Zl. 2003/13/0084) nicht mehr die Rede sein.Bei einem monatlichen Einkommen von EUR 1.000,-- kann bei einer monatlichen Rate von EUR 500,-- von einer "bequemen" Ratenzahlung vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. September 2003, Zl. 2003/13/0084) nicht mehr die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009160093.X05Im RIS seit
02.02.2011Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012