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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Wird nach Abbruch des Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Verwendung fand, beispielsweise ein Parkplatz errichtet, der ebenfalls zur Erzielung solcher Einkünfte dient, ist die steuerliche Berücksichtigung der Abbruchkosten geboten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 2010, 2008/15/0179).Wird nach Abbruch des Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Verwendung fand, beispielsweise ein Parkplatz errichtet, der ebenfalls zur Erzielung solcher Einkünfte dient, ist die steuerliche Berücksichtigung der Abbruchkosten geboten vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 2010, 2008/15/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009150126.X06Im RIS seit
20.01.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015