Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Aufwendungen, die die Zeit nach der Einstellung der Vermietung betreffen, bilden keine nachträglichen Werbungskosten (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 16 allgemein, Rz 2, unter Verweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juli 1994, 92/13/0175). Betreffen die Kosten des Abbruchs eines Hauses die Zeit nach der Einstellung der Vermietung des Hauses, können diese nicht als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden. Ein Veranlassungszusammenhang mit den Einnahmen aus der früheren Vermietung des Gebäudes besteht nicht.Aufwendungen, die die Zeit nach der Einstellung der Vermietung betreffen, bilden keine nachträglichen Werbungskosten vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Paragraph 16, allgemein, Rz 2, unter Verweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juli 1994, 92/13/0175). Betreffen die Kosten des Abbruchs eines Hauses die Zeit nach der Einstellung der Vermietung des Hauses, können diese nicht als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden. Ein Veranlassungszusammenhang mit den Einnahmen aus der früheren Vermietung des Gebäudes besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009150126.X04Im RIS seit
20.01.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015