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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Rechtssatz
Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre, sind die jeweils zu aktivierenden Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowohl für das Begünstigungsjahr maßgeblich als auch in den Vergleichszeitraum einzubeziehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0097).Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre, sind die jeweils zu aktivierenden Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowohl für das Begünstigungsjahr maßgeblich als auch in den Vergleichszeitraum einzubeziehen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150288.X02Im RIS seit
26.12.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011