RS Vwgh 2010/11/25 2007/15/0288

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Veröffentlicht am 25.11.2010
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e;
  1. EStG 1988 § 108e heute
  2. EStG 1988 § 108e gültig ab 05.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2004
  3. EStG 1988 § 108e gültig von 31.12.2003 bis 04.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2003
  4. EStG 1988 § 108e gültig von 05.10.2002 bis 30.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/2002

Rechtssatz

Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre, sind die jeweils zu aktivierenden Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowohl für das Begünstigungsjahr maßgeblich als auch in den Vergleichszeitraum einzubeziehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0097).Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes über mehrere Jahre, sind die jeweils zu aktivierenden Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowohl für das Begünstigungsjahr maßgeblich als auch in den Vergleichszeitraum einzubeziehen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007150288.X02

Im RIS seit

26.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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