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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47;Rechtssatz
Allfällige - neben dem Dienstverhältnis bestehende - (Neben-)Einkünfte aus Vertragsbeziehungen zu anderen Personen sprechen nicht gegen die Qualifikation des "Spielervertrages" als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 EStG 1988.Allfällige - neben dem Dienstverhältnis bestehende - (Neben-)Einkünfte aus Vertragsbeziehungen zu anderen Personen sprechen nicht gegen die Qualifikation des "Spielervertrages" als Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph 47, EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150130.X02Im RIS seit
26.12.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011