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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76 Abs1 litc;Rechtssatz
Der Umstand, dass vergleichbare Sachverhaltskonstellationen zu vergleichbaren Entscheidungen geführt haben, stellt in keiner Weise ein Indiz für eine Befangenheit des Organwalters im Sinn des § 76 Abs. 1 lit. c BAO dar.Der Umstand, dass vergleichbare Sachverhaltskonstellationen zu vergleichbaren Entscheidungen geführt haben, stellt in keiner Weise ein Indiz für eine Befangenheit des Organwalters im Sinn des Paragraph 76, Absatz eins, Litera c, BAO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150104.X01Im RIS seit
26.12.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011