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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Rechtssatz
Aufwendungen für Kuraufenthalte können unter bestimmten (wenn auch sehr einschränkenden) Bedingungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 34 Einzelfälle, sowie die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0164, und vom 22. April 2009, 2007/15/0022, mit welchem - wenn auch abweisend - über ebensolche Aufwendungen abgesprochen wurde).Aufwendungen für Kuraufenthalte können unter bestimmten (wenn auch sehr einschränkenden) Bedingungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen vergleiche Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 34, Einzelfälle, sowie die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0164, und vom 22. April 2009, 2007/15/0022, mit welchem - wenn auch abweisend - über ebensolche Aufwendungen abgesprochen wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006150144.X01Im RIS seit
12.01.2011Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011