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E6JNorm
62001CJ0421 Traunfellner VORAB;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/04/0036Rechtssatz
Mindestanforderungen iS der Bestimmung des § 81 BVergG 2006 betreffen Eigenschaften, die die ausgeschriebene Leistung kennzeichnen und denen die angebotene Leistung zu genügen hat (vgl. insoweit die Materialien zu § 81 BVergG 2006 in RV 1171 BlgNR XXII. GP, mit Verweis auf die Schlussanträge von Generalanwalt Alber in der Rechtssache C-421/01, Traunfellner, Rz. 62 und 65). Mindestanforderungen sind in diesem Sinne unbedingte bzw. jedenfalls zu erfüllende Anforderungen, eben - wie der Begriff schon sagt - Anforderungen, welche ein Alternativangebot mindestens zu erfüllen hat (Hinweis Schramm/Feuchtmüller in:Mindestanforderungen iS der Bestimmung des Paragraph 81, BVergG 2006 betreffen Eigenschaften, die die ausgeschriebene Leistung kennzeichnen und denen die angebotene Leistung zu genügen hat vergleiche insoweit die Materialien zu Paragraph 81, BVergG 2006 in Regierungsvorlage 1171 BlgNR römisch 22 . GP, mit Verweis auf die Schlussanträge von Generalanwalt Alber in der Rechtssache C-421/01, Traunfellner, Rz. 62 und 65). Mindestanforderungen sind in diesem Sinne unbedingte bzw. jedenfalls zu erfüllende Anforderungen, eben - wie der Begriff schon sagt - Anforderungen, welche ein Alternativangebot mindestens zu erfüllen hat (Hinweis Schramm/Feuchtmüller in:
Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Bundesvergabegesetz 2006 - Kommentar2, Rz. 49 und 52 zu § 81). Die Begriffe "gleichwertig" und "Mindestanforderungen" in der Ausschreibung sind in diesem Sinn zu verstehen: Ein Referenzprojekt ist nur gleichwertig, wenn das vom Bieter im Rahmen des Referenzprojektes gelieferte Produkt die in der Ausschreibung festgelegten (Mindest-)Qualitätsanforderungen eingehalten hat.Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Bundesvergabegesetz 2006 - Kommentar2, Rz. 49 und 52 zu Paragraph 81,). Die Begriffe "gleichwertig" und "Mindestanforderungen" in der Ausschreibung sind in diesem Sinn zu verstehen: Ein Referenzprojekt ist nur gleichwertig, wenn das vom Bieter im Rahmen des Referenzprojektes gelieferte Produkt die in der Ausschreibung festgelegten (Mindest-)Qualitätsanforderungen eingehalten hat.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62001J0421 Traunfellner VORABSchlagworte
Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008040027.X01Im RIS seit
02.01.2011Zuletzt aktualisiert am
28.04.2014