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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs2;Rechtssatz
Das Fehlen eines Hinweises auf eine bestehende Vollmacht gemäß § 13 Abs. 2 ZustG am Rückschein macht diese Vollmacht und eine Zustellung an den Bevollmächtigten nicht unwirksam.Das Fehlen eines Hinweises auf eine bestehende Vollmacht gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ZustG am Rückschein macht diese Vollmacht und eine Zustellung an den Bevollmächtigten nicht unwirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010100041.X03Im RIS seit
14.01.2011Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011