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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
AVG §37;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend naturschutzbehördliche Bewilligung für Windkraftanlagen kann mit einem Gutachten, in dem eine Abwägung der im Rahmen des räumlichen Entwicklungskonzeptes zu berücksichtigenden Interessen mit jenen des "großräumigen" Landschaftsschutzes vorgenommen wird, nicht aber die Beurteilung der optischen Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf das sich von jedem möglichen Blickpunkt aus bietende Bild der Landschaft, eine Unrichtigkeit oder Unschlüssigkeit der naturfachkundlichen Begutachtung nicht aufgezeigt werden. Gleiches gilt für den Hinweis auf die, notwendigerweise auf Grund einer anderen Sach- und Rechtslage ergangene Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes in Deutschland betreffend Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009100020.X03Im RIS seit
19.01.2011Zuletzt aktualisiert am
07.03.2014