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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 95/20/0084 B 21. März 1995 RS 1 (Hier: Nichtstattgebung - Zahlungserleichterungsansuchen)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Asylangelegenheit - Die Bestimmung des § 30 Abs 2 VwGG verfolgt nicht den Zweck, die schon aus der gegebenen Sachlage und Rechtslage entstehenden Folgen bis zur Entscheidung über die Beschwerde abzuwehren und dem Bf damit einen Vorteil einzuräumen. Sie soll ihn lediglich vor Nachteilen bewahren, die sich für ihn aus einer durch den in Beschwerde gezogenen Bescheid eingetretenen Änderung des bestehenden Zustandes ergeben könnten.Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Asylangelegenheit - Die Bestimmung des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG verfolgt nicht den Zweck, die schon aus der gegebenen Sachlage und Rechtslage entstehenden Folgen bis zur Entscheidung über die Beschwerde abzuwehren und dem Bf damit einen Vorteil einzuräumen. Sie soll ihn lediglich vor Nachteilen bewahren, die sich für ihn aus einer durch den in Beschwerde gezogenen Bescheid eingetretenen Änderung des bestehenden Zustandes ergeben könnten.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Entscheidung über den Anspruch Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:AW2010160067.A01Im RIS seit
04.04.2011Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011