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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Ob die behauptete Leistung überhaupt erbracht worden ist, ist eine Tatfrage, welche die Abgabenbehörde in Ausübung freier, vom Verwaltungsgerichtshof auf ihre Schlüssigkeit zu prüfender Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2 BAO) zu beantworten hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. November 2010, 2007/13/0153).Ob die behauptete Leistung überhaupt erbracht worden ist, ist eine Tatfrage, welche die Abgabenbehörde in Ausübung freier, vom Verwaltungsgerichtshof auf ihre Schlüssigkeit zu prüfender Beweiswürdigung (Paragraph 167, Absatz 2, BAO) zu beantworten hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. November 2010, 2007/13/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007130077.X02Im RIS seit
11.01.2011Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011