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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §246 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0253 E 19. September 2001 RS 2Stammrechtssatz
Wird eine Berufung von einem hiezu nicht Legitimierten eingebracht, so ist sie gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO zurückzuweisen.Wird eine Berufung von einem hiezu nicht Legitimierten eingebracht, so ist sie gemäß Paragraph 273, Absatz eins, Litera a, BAO zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009160091.X01Im RIS seit
04.02.2011Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011