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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Erkenntnis vom 27. Mai 2003, 98/14/0065, mit Werbungskosten aus einem Spekulationsgeschäft iSd § 30 EStG 1988 auseinander gesetzt, die nach dem Veranlagungszeitraum der Realisierung des Spekulationsgeschäftes abfließen. Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2002, B 941/02, hat der Verwaltungsgerichtshof dabei zum Ausdruck gebracht: Ist aus dem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Einnahmenüberschuss erzielt worden, müssen nachträgliche Werbungskosten im Abflussjahr bis zum Betrag dieses Überschusses berücksichtigt und zum Ausgleich mit anderen Einkünften zugelassen werden.Der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Erkenntnis vom 27. Mai 2003, 98/14/0065, mit Werbungskosten aus einem Spekulationsgeschäft iSd Paragraph 30, EStG 1988 auseinander gesetzt, die nach dem Veranlagungszeitraum der Realisierung des Spekulationsgeschäftes abfließen. Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2002, B 941/02, hat der Verwaltungsgerichtshof dabei zum Ausdruck gebracht: Ist aus dem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Einnahmenüberschuss erzielt worden, müssen nachträgliche Werbungskosten im Abflussjahr bis zum Betrag dieses Überschusses berücksichtigt und zum Ausgleich mit anderen Einkünften zugelassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008150274.X02Im RIS seit
24.01.2011Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011