Index
E3R E02202000Norm
31992R2913 ZK 1992 Art235;Rechtssatz
Hinsichtlich des Antrags auf Wiederaufnahme von Verfahren, die Eingangsabgabenvorschreibungen betreffen, die bereits vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft (Europäischen Union) im Rahmen einer Abfertigung oder wegen einer Zollschuldentstehung kraft Gesetzes erfolgt sind, sind die §§ 303 ff BAO anzuwenden. Hinsichtlich des Antrags auf Wiederaufnahme von Verfahren, die Eingangsabgabenvorschreibungen betreffen, die erst nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft (Europäischen Union) entstanden sind, ist das Zollrecht der Union anzuwenden.Hinsichtlich des Antrags auf Wiederaufnahme von Verfahren, die Eingangsabgabenvorschreibungen betreffen, die bereits vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft (Europäischen Union) im Rahmen einer Abfertigung oder wegen einer Zollschuldentstehung kraft Gesetzes erfolgt sind, sind die Paragraphen 303, ff BAO anzuwenden. Hinsichtlich des Antrags auf Wiederaufnahme von Verfahren, die Eingangsabgabenvorschreibungen betreffen, die erst nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft (Europäischen Union) entstanden sind, ist das Zollrecht der Union anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007160188.X04Im RIS seit
04.02.2011Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011