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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Fehlen brauchbare Unterlagen für eine Gewinnermittlung zur Gänze, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde mit einer Vollschätzung vorgegangen ist(vgl. Doralt, EStG11 § 4 Tz 17; Ritz, BAO3 § 184 Tz 2).Fehlen brauchbare Unterlagen für eine Gewinnermittlung zur Gänze, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde mit einer Vollschätzung vorgegangen ist(vgl. Doralt, EStG11 Paragraph 4, Tz 17; Ritz, BAO3 Paragraph 184, Tz 2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009150040.X01Im RIS seit
20.01.2011Zuletzt aktualisiert am
11.06.2011