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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §52;Rechtssatz
Eine Abweisung eines Genehmigungsantrages nach dem UVP-G 2000 ist nur dann gerechtfertigt, wenn mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit die von einer Partei in ihren Einwendungen behaupteten Beeinträchtigungen im Verfahren hervorkommen (Hinweis E vom 6. Juli 2010, 2008/05/0115, m.w.N.), wobei der medizinische Sachverständige vom derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft auszugehen hat (Hinweis E vom 26. Februar 2003, 2002/04/0104).
Schlagworte
Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009050082.X01Im RIS seit
19.01.2011Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011