RS Vwgh 2010/12/21 2007/05/0231

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2010
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Vorstellungsbehörde ist nach der Rechtsprechung berechtigt, nicht aber verpflichtet, selbst den maßgebenden Sachverhalt zu klären (Hinweis E vom 6. Februar 2010, 2009/05/0234, mwH). Vielmehr kann sie zu diesem Zweck mangelhafte Gemeindebescheide aufheben und die Sache an die Gemeinde zurückverweisen (Hinweis E vom 26. Jänner 1984, 82/06/0181, 0187). Die Vorstellungsbehörde ist somit nicht dazu gehalten, das Ermittlungsverfahren durch eigene Ermittlungen zu ergänzen und durch eine eigene Würdigung der Beweise abzuschließen (Hinweis E vom 6. Juli 1990, 88/17/0059).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007050231.X15

Im RIS seit

21.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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