RS Vwgh 2010/12/21 2007/05/0231

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Veröffentlicht am 21.12.2010
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/02/0157 E 21. Oktober 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Daß aus den der belangten Behörde vorliegenden Ermittlungsergebnissen auch andere Schlüsse, als sie von der belangten Behörde gezogen wurden, gezogen werden könnten, macht die Beweiswürdigung der belangten Behörde nicht unschlüssig.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007050231.X08

Im RIS seit

21.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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