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L82000 BauordnungNorm
AVG §13 Abs8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/05/0025 E 25. März 2010 RS 3Stammrechtssatz
Ein in den Bauplänen dargestelltes konkretes Projekt ist dann nicht als ein anderes (aliud) zu bewerten, wenn im Zug des Berufungsverfahrens Modifikationen im Sinn einer Einschränkung (Reduktion) des Antrages erfolgen, welche dem Zwecke dienen, das Projekt (zur Gänze) den gesetzlich festgelegten Bewilligungsvoraussetzungen anzupassen (Hinweis E vom 15. September 1992, 92/05/0044).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007050157.X02Im RIS seit
06.01.2011Zuletzt aktualisiert am
29.07.2015