RS Vwgh 2010/12/22 2007/08/0182

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Veröffentlicht am 22.12.2010
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0039 E 5. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Das zum "Überraschungsverbot" in Beziehung gesetzte Parteiengehör erstreckt sich nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts, nicht aber auf die von der belBeh vorzunehmende rechtliche Beurteilung(Hinweis E 21. April 1998, 97/18/0088).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007080182.X02

Im RIS seit

04.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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