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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Der Nachweis der eingeschriebenen Absendung der Berufung bewirkt noch nicht den prima facie-Beweis ihres Einlangens bei der zuständigen Behörde. Das Einlangen der Berufung hat der Berufungswerber erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen (siehe den Beschluss des OGH vom 30. Juni 2010, 3 Ob 69/10h, zur Frage der Beweislast betreffend den Zugang eingeschriebener Sendungen).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120060.X02Im RIS seit
26.04.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015