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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0115 E 20. Mai 2009 RS 4Stammrechtssatz
Die Feststellung, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten gehört, ist auch im Fall eines bereits zeitlich abgeschlossenen Geschehens zulässig, wenn dies einer Klarstellung für die Zukunft dient.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120010.X02Im RIS seit
25.02.2011Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012