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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 49 Abs 4 lit c Krnt FlVfLG 1979 regelt den Fall, in dem das Anteilsrecht mit einer an der Gemeinschaft bisher nicht beteiligten Liegenschaft verbunden werden soll und sieht in diesem Fall eine weitere Bewilligungsvoraussetzung vor, nämlich das Vorliegen eines zustimmenden Beschlusses der Vollversammlung. Für den Fall einer Absonderung nach § 49 Abs 4 lit c Krnt FlVfLG 1979 erwächst der jeweils betroffenen Agrargemeinschaft das Recht, dass keine agrarbehördliche Genehmigung entgegen einem ablehnenden Beschluss ihrer Vollversammlung erteilt wird (vgl. E 29. Jänner 2004, 2003/07/0005). Dieses Recht vermittelt der betroffenen Agrargemeinschaft daher in einem Absonderungsverfahren nach § 49 Abs 4 lit c Krnt FlVfLG 1979 Parteistellung.Paragraph 49, Absatz 4, Litera c, Krnt FlVfLG 1979 regelt den Fall, in dem das Anteilsrecht mit einer an der Gemeinschaft bisher nicht beteiligten Liegenschaft verbunden werden soll und sieht in diesem Fall eine weitere Bewilligungsvoraussetzung vor, nämlich das Vorliegen eines zustimmenden Beschlusses der Vollversammlung. Für den Fall einer Absonderung nach Paragraph 49, Absatz 4, Litera c, Krnt FlVfLG 1979 erwächst der jeweils betroffenen Agrargemeinschaft das Recht, dass keine agrarbehördliche Genehmigung entgegen einem ablehnenden Beschluss ihrer Vollversammlung erteilt wird vergleiche E 29. Jänner 2004, 2003/07/0005). Dieses Recht vermittelt der betroffenen Agrargemeinschaft daher in einem Absonderungsverfahren nach Paragraph 49, Absatz 4, Litera c, Krnt FlVfLG 1979 Parteistellung.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070101.X02Im RIS seit
16.02.2011Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017