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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Im abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren kommt der Standortgemeinde gemäß § 29 Abs. 5 Z 4 AWG 1990 nur die Stellung als sogenannte "Formal-(Legal-)partei" zu; sei es zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, sei es zur Wahrung der im Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegenen Rechte (vgl. E 27. Juni 1997, 94/05/0152; B 28. Februar 1996, 95/07/0098). Insoweit kommt ihr auch das Recht zu, Berufung zu erheben. Die Berufungsbehörde ist somit verpflichtet, die Berufung einer inhaltlichen Erledigung zuzuführen. Aus der Parteistellung der Gemeinde erfließt nämlich das Recht auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides im Wege einer Sachentscheidung der Berufungsbehörde, ohne dass sich die Formalpartei auf ein darüber hinausgehendes subjektives Recht berufen könnte (vgl. E 15. Dezember 2003, 2000/03/0211).Im abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren kommt der Standortgemeinde gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Ziffer 4, AWG 1990 nur die Stellung als sogenannte "Formal-(Legal-)partei" zu; sei es zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, sei es zur Wahrung der im Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegenen Rechte vergleiche E 27. Juni 1997, 94/05/0152; B 28. Februar 1996, 95/07/0098). Insoweit kommt ihr auch das Recht zu, Berufung zu erheben. Die Berufungsbehörde ist somit verpflichtet, die Berufung einer inhaltlichen Erledigung zuzuführen. Aus der Parteistellung der Gemeinde erfließt nämlich das Recht auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides im Wege einer Sachentscheidung der Berufungsbehörde, ohne dass sich die Formalpartei auf ein darüber hinausgehendes subjektives Recht berufen könnte vergleiche E 15. Dezember 2003, 2000/03/0211).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007070128.X01Im RIS seit
21.03.2011Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012